Osterfeuer in Niedersachsen: Was du darfst

Genehmigung, Tierschutz, privates Feuer – diese Regeln gelten für Osterfeuer in Niedersachsen

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In Niedersachsen gehören Osterfeuer fest zur Tradition. Trotzdem gelten klare rechtliche Regeln. Grundsätzlich gilt: Das Verbrennen von Gartenabfällen im Freien ist seit dem 31. März 2014 verboten. Osterfeuer werden nur deshalb erlaubt, weil sie als sogenanntes Brauchtumsfeuer gelten. Das bedeutet: Der Zweck muss tatsächlich die Pflege des Brauchtums sein – also ein öffentliches Treffen rund um Ostern. Ein Osterfeuer darf nicht dazu dienen, Gartenabfälle oder Müll zu entsorgen. Typisch für Niedersachsen ist deshalb, dass solche Feuer meist von Vereinen, Dorfgemeinschaften oder der Freiwilligen Feuerwehr organisiert werden. Diese Veranstaltungen gelten als Teil der regionalen Kultur.  

Ohne Anmeldung geht es meist nicht

Wenn du ein Osterfeuer organisieren willst, musst du in Niedersachsen in vielen Fällen vorher eine Genehmigung oder zumindest eine Anmeldung bei der Gemeinde einreichen. Das ergibt sich daraus, dass offene Feuer grundsätzlich verboten sind und für Brauchtumsfeuer eine Ausnahme erteilt werden muss.  

Viele Städte verlangen deshalb eine formlose Anmeldung mit Angaben zu: 

  • Ort des Feuers 

  • Datum und Uhrzeit 

  • verantwortlicher Person 

  • Sicherheitsmaßnahmen 

  • Lageplan der Feuerstelle 

Die Behörden prüfen den Antrag gemeinsam mit Feuerwehr, Naturschutz und Ordnungsamt. Erst danach wird das Feuer erlaubt – häufig mit Auflagen.  

Privates Osterfeuer im Garten: meistens nicht erlaubt

Viele denken, sie könnten im Garten einfach einen Holzstapel entzünden. Genau hier liegt ein häufiger Irrtum. Ein klassisches Osterfeuer gilt rechtlich als öffentliche Brauchtumsveranstaltung. Deshalb darfst du es in vielen Gemeinden nicht privat im Garten veranstalten, sondern nur als öffentlich zugängliches Feuer mit Brauchtumscharakter.  

Ein kleines Lagerfeuer oder Grillfeuer kann dagegen teilweise erlaubt sein – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: 

  • keine erhebliche Rauchbelästigung 

  • ausreichend Abstand zu Gebäuden und Pflanzen 

  • keine Waldbrandgefahr 

  • keine Abfälle im Feuer 

Da Kommunen eigene Regeln festlegen dürfen, lohnt sich immer ein kurzer Blick auf die Webseite deiner Gemeinde oder ein Anruf beim Ordnungsamt.  

Was du im Osterfeuer verbrennen darfst

Beim Brennmaterial sind die Vorschriften eindeutig. Erlaubt ist in Niedersachsen grundsätzlich nur trockenes, naturbelassenes Holz oder Strauchschnitt. Alles andere gilt als illegale Müllverbrennung.  

Verboten

  • Sperrmüll 

  • Möbel 

  • behandeltes oder lackiertes Holz 

  • Reifen 

  • Kunststoff 

  • Altöl oder andere Abfälle 

Erlaubt

  • unbehandeltes Holz 

  • Äste und Reisig 

  • trockener Strauchschnitt 

Das Umweltministerium Niedersachsen warnt ausdrücklich davor, Osterfeuer als Müllverbrennung zu missbrauchen.  

Warum du den Holzstapel unbedingt umschichten solltest

Ein Punkt wird oft unterschätzt: der Tierschutz. Holz- und Reisighaufen werden schnell zum Versteck für Tiere wie: 

  • Igel 

  • Mäuse 

  • Amphibien 

  • Vögel 

  • Insekten 

Deshalb empfiehlt das Land Niedersachsen ausdrücklich, das Brennmaterial erst kurz vor dem Abbrennen aufzuschichten oder den Haufen vorher umzuschichten, damit Tiere fliehen können. Bleibt der Haufen über Wochen liegen, kann er zur tödlichen Falle werden. 

Sicherheitsregeln beim Osterfeuer

Neben Umwelt- und Tierschutz spielen auch Brandschutz und Nachbarschaft eine Rolle. Behörden geben deshalb typische Sicherheitsregeln vor. 

  • Feuer nur unter ständiger Aufsicht abbrennen 

  • ausreichend Abstand zu Gebäuden und Vegetation 

  • Löschmittel bereithalten (Wasser oder Sand) 

  • Rauchentwicklung möglichst geringhalten 

  • Feuer vollständig löschen 

Außerdem darf ein Osterfeuer keine erhebliche Belästigung für Nachbarn oder die Öffentlichkeit verursachen. Auch Wetterbedingungen spielen eine Rolle. Bei hoher Waldbrandgefahr kann ein Feuer kurzfristig untersagt werden. 

Diese Fragen solltest du vor deinem Osterfeuer klären

Checkliste für Niedersachsen

  • Ist dein Feuer als Brauchtumsfeuer geplant? 

  • Hast du es bei der Gemeinde angemeldet? 

  • Wird nur naturbelassenes Holz verbrannt? 

  • Ist der Holzstapel kurz vor dem Anzünden umgeschichtet worden? 

  • Gibt es eine verantwortliche Aufsichtsperson? 

  • Werden Nachbarn durch Rauch nicht erheblich gestört?  

Wichtige Quellen

  • Niedersächsisches Umweltministerium 

  • Niedersächsisches Innenministerium 

  • Landkreise und Gemeinden in Niedersachsen 

  • Bundesportal Verwaltung (Genehmigung Brauchtumsfeuer) 

Von Andreas Unterberg